Bestimmt haben Sie sich auch schon des Öfteren mit dem komplexen Thema des Brandschutzes befasst.
Wir möchten Ihnen heute ein paar Einblicke in den Brandschutz geben und Sie hierfür ein wenig sensibilisieren.
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLARwurde erstmals 2005 von der Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder veröffentlicht. 2016 folgte die „Fassung 10.2.2015“ (Redaktionsstand 05.04.2016) mit einigen Ergänzungen und Korrekturen. Die MLAR definiert umfassend die spezifischen baurechtlichen Anforderungen bei der Abschottung von Leitungen. Auf den ersten Blick recht kompliziert, schlägt die MLAR im Rahmen ihrer Vorgaben auch einige „Erleichterungen“ für verschiedene Einzelleitungen und Leitungsdurchführungen vor, mit deren Einhaltung man viel Zeit und Geld sparen kann.
Wir wollen die Begrifflichkeit MLAR klären. MLAR bedeutet Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie oder auch Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen. Sie fragen sich bestimmt, was die Richtlinie aussagt bzw. wo diese genau gilt?
Die MLAR gilt für folgende Leitungsarten:
- Elektrische Leitungen
- Sanitärleitungen
- Heizungsleitungen
- Leitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten
- Durchführung von Feuerlösch- und Sprinklerleitungen
- Leitungen für nichtbrennbare Gase und Flüssigkeiten
Die MLAR gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Musterrichtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) zu beachten.
Quelle Bild: www.rockwool.de
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