haben Sie auch schon am Rande von dem neuen GEG gehört? Das Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft und löste damit die Energieeinsparverordnung (EnEV)und das Erneuerbare Energien
Gesetz (EEWärmeG) ab. Wir möchten Ihnen in den folgenden Zeilen einen kurzen Einblick in das neue GEG geben.
Was ist neu? Die wichtigsten Eckpunkte des GEG im Überblick:
- Bürokratieabbau: Das GEG dient der Vereinheitlichung und Zusammenführung verschiedener Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien.
- Vereinfachung: Durch das neue Nachweisverfahren, werden Bauherren und Planer für alle Anforderungen stark entlastet. Künftig sind keine Berechnungen mit dem sogenannten Modellgebäudeverfahren mehr erforderlich.
- Verbot neuer Ölheizungen: Ab dem Jahr 2026 gilt eine neue Regelung für den Einbau von Ölheizungen.
- Gebäudenah erzeugter Strom: Bauherren, die Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, der gebäudenah z.B. mithilfe einer Photovoltaikanlage erzeugt werden, können dies besser anrechnen lassen. So lassen sich die energetischen Anforderungen an Neubauten mit wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen erfüllen.
- Finanzielle Förderung: Neben der neu beschlossenen steuerlichen Förderung gibt es auch weiterhin Zuschüsse aus etablierten Programmen.
Für wen gilt das neue Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG betrifft private Wohngebäude als auch öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude, sowie alle künftigen Neubauten. Für Besitzer von Altbauten ist das neue Gesetz vor allem dann wichtig, wenn bauliche Veränderungen und Renovierungen geplant werden.
Quelle: https://www.swe.de/geg
Franziska Mohrlang
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