Nicht nur bei Neubauten sondern auch bei Sanierungen kommt regelmäßig das Thema der Flächenheizung. Wir möchten Ihnen heute die aktuellen Förderprogramme für Flächenheizungen/-kühlungen vorstellen. Für manch einen sind die Förderungen Entscheidungshilfen und bringen oftmals Licht ins Dunkle. Seit Anfang 2020 sind zahlreiche neue und aktualisierte Fördertöpfe für energetische Sanierung und den Neubau mit regenerativen Energien geöffnet. Aber welche Fördermöglichkeiten ergeben sich für Flächenheiz- und -kühlsysteme aus den aktuellen Austausch- und Förderprogrammen? Wenn man ins Internet blickt hat man oftmals einen kleinen Dschungel aus Förderungen vor sich und verliert schnell den Überblick. Jedoch zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass die Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung eigentlich ganz gut gegliedert und übersichtlich sind.
BAFA-Förderung Kesseltausch
Bei einem Kesselaustausch kann eine Förderung von 20-45 % der Investitionssumme beantragt werden, in diesem Rahmen wird auch die Flächenheizung gefördert. Förderfähige Kosten sind die Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen, darunter fallen z. B. Optimierungen des Heizungsverteilsystems beispielsweise durch einen hydraulischen Abgleich und der Einbau von Flächenheizkörpern (Investitionskosten). Bei Austausch einer Öl-Heizungsanlage gegen eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage wird ein Bonus von zehn Prozentpunkten (Kesselaustauschprämie) auf den, gemäß der Richtlinie gewährten, prozentualen Fördersatz der neuen Anlage gewährt. Fördervoraussetzung ist u. a. der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage.
BAFA-Förderung im Neubau
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen, sofern sie u. a. als Wärmeverteilsystem, wie bei einer Flächenheizung/-kühlung, eingesetzt werden.
Zu beachten ist hier, dass Maßnahmen, die vor Bewilligung des Antrages begonnen werden, nicht förderfähig sind. Darüber hinaus ist das Fördervolumen auf 50.000 EUR begrenzt und es wird maximal die beantragte Fördersumme bewilligt.
Steuerabzug bei energetischer Sanierung
Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen bietet als „zweite Säule“ der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung eine Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Mit ihr ist es möglich, Aufwendungen energetischer Sanierungen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug von 20 % bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abzusetzen.
KFW-Förderprogramme
Je nach Alter und Dämmstatus des Hauses kommen eine Vielzahl an Krediten oder Investitions-zuschüssen in Frage, hier sollte eine sorgfältige Betrachtung und ggf. Beratung stattfinden. Bei der KfW-Förderung ist nicht nur die neue Heizungsanlage an sich förderfähig, sondern auch viele begleitende Maßnahmen. So gibt es den Kredit beziehungsweise Zuschuss auch für den Austausch von Rohren und Heizkörpern, für den Einbau einer Fußbodenheizung oder Wandheizung, für die Erneuerung des Schornsteins und notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum.