Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) musste angepasst werden und gilt seit 2022 bisher in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. In den anderen Ländern gibt es teilweise noch gar kein KSG.
Vorgaben für Gebäude und Sanierungen
Mit dem Klimaschutzgesetz soll hauptsächlich die Senkung von Emissionen angegangen werden. Das Gesetz lässt jedoch offen, wie dies erreicht wird.
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), welches natürlich grundsätzlich gilt, gibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik vor.
In Baden-Württemberg gilt seit 2015 das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG), das einen Anteil der erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs in Höhe von 15 Prozent vorgibt. Es ist Teil der baden-württembergischen Strategie zum Klimaschutz.
Das Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg schreibt zudem seit 2022 für neue Wohngebäude eine Photovoltaik-Pflicht vor. Ab 2023 wird diese dann auch die Sanierung von Dächern auf Bestandsgebäuden beinhalten. Andere Bundesländer wie z. B. Berlin haben ähnliche Vorgaben. In Schleswig-Holstein und Hamburg gilt eine Erneuerbare-Energien-Pflicht.
Wann und was muss nachgerüstet werden?
Eine Pflicht zur Nachrüstung gibt es bereits im GEG. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, wenn es sich um Konstanttemperaturkessel handelt (Heizwert- und Brennwertkessel betrifft dies nicht). Wenn es nach dem 01.02.2002 einen Besitzerwechsel bei Bestandsgebäuden gegeben hat, muss das Gebäude eine Dach-Dämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke erhalten, wenn diese noch nicht vorhanden ist.
Außerdem gibt z. B. die Stadt Hamburg und Baden-Württemberg in ihren Klimaschutzgesetzen beim Tausch der Heizung vor, dass die Neue den Wärmebedarf zu mindestens 15 Prozent mit erneuerbaren Energien abdeckt. Eine generelle Pflicht zur Nachrüstung gibt es neben der des GEG also nicht. So wird z. B. auch die Nachrüstung einer Photovoltaik-Anlage nicht zur Pflicht sondern ist nur dann erforderlich, wenn das Dach komplett saniert wird. Es muss also nicht jeder sofort eine PV-Anlage ergänzen. Allerdings lohnt sich die Installation einer solchen Anlage nach einigen Jahren. Hierzu können unsere Planer Sie gerne beraten.
Zusammengefasst gibt es, zu dem sowieso bereits vorhandenen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) keine enormen Veränderungen.
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