das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erneut angepasst. Nach der umfangreichen Überarbeitung im Sommer 2022 erfolgte zum Jahresbeginn 2023 eine weitere Novellierung. Dadurch will man im Bereich der Sanierung einen stärkeren Klimaschutzeffekt erreichen und vor allem das Heizen ohne Öl und Gas stärken. Der größte und wichtigste Posten bei der BAFA-Förderung ist der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen. Mit der Förderung beteiligt sich der Staat unter anderem an den Kosten der neuen Anlage und gibt noch etwas obendrauf, wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung auswechseln. Die maximalen Fördersätze liegen dabei zwischen 20 und 40 Prozent. Seit dem 15.08.2022 werden Gas-und Ölheizungen nicht mehr gefördert.
Folgende Heizarten werden von der BAFA gefördert:
- Wärmepumpe bis zu 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 15.000 €
- Holzheizung bis zu 10 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 6.000 €
- Fernwärme bis zu 30 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 18.000 €
- Solarthermie bis zu 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 15.000 €
Jedoch ist hier zu beachten, dass die einzelnen Heizsysteme bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, um gefördert zu werden. Wir empfehlen sich rechtzeitig und gründlich vorab zu informieren und beraten zu lassen.
Quellen: energieheld.de, verbraucherzentrale.de, schwäbisch-hall.de
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