Haben Sie es auch schon gehört? Mit der am 31. März 2023 erfolgten Verabschiedung durch den Bundesrat tritt eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft die Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Wasseraufbereitung und Verteilung noch mehr Sicherheit bei der Qualität ihres Trinkwassers.
Doch was beinhaltet die neue Verordnung und was ändert sich? Hierüber wollen wir Sie in kurzen Sätzen informieren.
Zu der Neustrukturierung (aus den bisher 25 Paragraphen mit 5 Anlagen wurden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen) kommen u. a. folgende Änderungen – hier ein paar Beispiele:
- Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
- Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
- Prüfung des Risikomanagements und Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsamt
- Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
- Der Grenzwert für Blei wird nochmals herabgesetzt, sowohl im Trinkwasser als auch in den verwendeten Materialien und Werkstoffen
Erstmals schreibt die Verordnung verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungs-analyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen fest. Aus Sicht des Deutschen Vereins des
Gas- und Wasserfaches (DVGW) wird die neue Trinkwasserverordnung in vielen Punkten den Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht.
Quellen: google.de, dvgw.de, eu-komission
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