Obwohl ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen und eine direkte Verpflichtung zur Wärmepumpe aufgehoben wurde, dürfen ab Januar 2024 dann grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden.
Ausnahme: Wenn noch vor dem 19. April 2023 eine konventionelle Heizung bestellt wurde.
Für die Installation neuer Heizungen gelten mehr oder weniger strenge Regeln.
Wird z. B. eine neue Heizung in einem Gebäude installiert, muss diese stets durch einen Schornsteinfeger geprüft werden.
Über kurz oder lang werden in Deutschland konventionelle Heizsysteme, die auf fossilen Brennstoffen basieren, abgeschafft. Unabhängig davon, ob sich die Eigentümer/innen für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder andere Alternative entscheiden.
Dabei wird die Betriebssicherheit der Anlage kontrolliert.
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Ordnungsbehörden geprüft.
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