Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper oder Fußbodenheizungskreise die richtige Wassermenge fließen kann. Das Wasser im Heizungs-System sucht grundsätzlich den Weg mit dem geringsten Widerstand. Das heißt: Wasser fließt eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Ein hydraulischer Abgleich ist erforderlich, um zu erreichen, dass sich in einem verzweigten hydraulischen System bestimmte Volumenströme einstellen und verteilen. Um dies zu erreichen, kann ein hydraulischer Abgleich oder aber ein Thermischer Abgleich durchgeführt werden. Der hydraulische Abgleich ist schneller durchzuführen, der thermische Abgleich liefert dafür deutlich exaktere Ergebnisse. Gleichzeitig bringt ein korrekt durchgeführter Hydraulischer Abgleich eine gleichmäßig verteilte Wärme und somit eine Energieeinsparung.
Ab dem 01.10.2024 ist der hydraulische Abgleich für jede neue errichtete Heizungsanlage unabhängig vom Energieträger – gesetzliche Pflicht (§60c GEG). Für ältere Heizungen wird die Maßnahme nicht ausdrücklich erwähnt.
Für wen ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Die Pflicht des Hydraulischen Abgleichs, betrifft alle Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung, große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten und Wohnhäuser mit mindestens 6 Wohneinheiten, Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche.
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