Trinkwasserverordnung 2023 in Kraft getreten
Die neue Trinkwasserverordnung ist in Kraft getreten. Sie ist neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:
- die Einführung der verpflichtenden Risikobewertung und des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher sowie
- Prüfung durch das Gesundheitsamt, ob das Risikomanagement und der daraus abgeleitete Untersuchungsplan den Anforderungen entsprechen und vollständig sind
- neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
- Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
- verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
- neue Informationspflichten der Betreiber