Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Im Brandfall müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Bei den darin festgelegten Regelungen für die einzelnen Gebäudeklassen handelt es sich um Mindestanforderungen:
- die Brennbarkeit der Baustoffe,
- die Feuerwiderstandsdauer der Konstruktion,
- die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen,
- die Anordnung, Lage und Gestaltung von Rettungswegen,
- die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr.
Grundlegende Normen für den Brandschutz sind:
- DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
- DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten.
- DIN EN 1992-1-1: Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken.
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