Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich verpflichtend
haben Sie auch schon von der neuen Verordnung gehört? Wir möchten Ihnen heute einen kleinen Überblick geben. Die neue Verordnung sagt aus, dass bis zum 15. September 2024 gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und, falls erforderlich, optimiert werden müssen. Diese neue Verordnung gilt dann für alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen. Die Heizungsprüfung muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen und von einem Schornsteinfeger, SHK-Handwerker oder Energieberater durchgeführt werden. Was nur wenige wissen, der Heizungscheck ist seit dem 01. Oktober 2022 Pflicht und muss laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav) bis 2024 für fast alle Gasheizungen in Deutschland durchgeführt werden.
Was wird genau geprüft:
- Sind die Heizungseinstellungen energieeffizient optimiert?
- Ist ein hydraulischer Abgleich nötig?
- Sind die Heizungspumpen effizient?
- Sollten Rohrleitungen und Armaturen neu gedämmt werden?
Es gibt jedoch noch Ausnahmen, wann die Heizung nicht geprüft werden muss, hierzu zählen folgende: Wenn Ihr Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet wird oder wenn Ihr Gebäude über eine standardisierte Gebäudeautomation verfügt. Ebenso muss nicht geprüft werden, wenn in den zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.
Bei Ihrer nächsten Heizungswartung sprechen Sie am besten die Prüfung direkt mit an. Falls die Heizung optimiert werden sollte, ist dies bis zum 15. September 2024 umzusetzen.
Quellen: google.de, merz-shk.de