Category: News

23. Februar 2021

Die richtige Durchführung einer Bauabnahme

Die Bauabnahme ist einer der wichtigsten Punkte beim Bau eines Hauses und sollte nie leichtfertig hingenommen werden. Ist das Haus fertig gebaut, muss das Haus noch an den Hausherren übergeben werden, damit es offiziell genutzt werden kann. Was ist zu beachten? Was sollte bei der Bauabnahme kontrolliert werden? Dies wollen wir heute kurz anschneiden und Ihnen eine Richtung aufzeigen.

Gemeinsam mit dem Bauunternehmen besichtigen Sie den Zustand des Hauses, protokollieren alle Mängel und überprüfen, ob sämtliche Vereinbarungen des Bauvertrages eingehalten wurden. Eine Checkliste kann Ihnen dabei als Leitfaden dienen.

Üblicherweise bereitet das Hausbauunternehmen die Übergabe vor und bringt auch das Abnahmeprotokoll mit. Es handelt sich dabei aber um kein bestimmtes Formular. Es kann also sogar ein handschriftliches Dokument sein. Allerdings sollten folgende Infos aufgeführt sein:

  • Teilnehmer der Baubegehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragsnummer und Datum des Bauvertrages
  • Benennung der abzunehmenden Leistung
  • Datum, Beginn und Fertigstellung der Bauleistung
  • Auflistung aller Mängel (sowohl neue als auch bekannte, noch nicht behobene Mängel)
  • Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • Einvernehmliche Vereinbarung eines zweiten Termins zur Bauabnahme, bis zu dem alle Mängel beseitigt sind
  • Auftraggeber behält sich seine Rechte wegen der festgestellten Mängel vor
  • Der Auftraggeber behält sich seine Rechte wegen der verwirkten Vertragsstrafe vor

Dieses Dokument wird dann unterschrieben und kommt einer Bauabnahme gleich.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab Ihnen bekannte Mängel und ungeklärte Fragen zu notieren. Sie sollten keinesfalls am Tag der Abnahme unvorbereitet und mit leeren Händen da stehen. Klären Sie ggf. alle offenen Fragen und sichtbaren Mängel mit einem unabhängigen Baugutachter.

22. Februar 2021

2. Projekt in Konstanz

Zu unserem momentanen Projekt für die HLS-Planung für ein Hochhaus in Konstanz haben wir von dem selben Bauträger den 2. Auftrag mit 160 Wohnungen erhalten.

Die Wärmeerzeugung funktioniert über Wärme aus Abwasser, Geothermie, Spitzenlastkessel und Blockheizkraftwerk.

Wir sind gespannt auf das weitere Projekt und freuen uns nochmals dabei zu sein.

Architects discussing a project in the office
8. Februar 2021

37 Wohnungen St. Georgen

Unser neues Projekt ist im südlichen Schwarzwald in Baden-Württemberg. Das Wohnquartier ist mit 37 Wohneinheiten in 3 Häusern inklusive Tiefgarage geplant. Für die Heizung haben wir ein BHKW + Gaskessel vorgesehen.

Seit 2008 haben wir nun bereits 20 Projekte mit diesem Kunden realisiert. Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.

2. Februar 2021

Heizen mit Brennstoffzellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Brennstoffzellenheizung (BZH) gilt als DIE nachhaltige und zukunftsweisende Heizungstechnologie an sich. Bis zu 40 % der eingesetzten Energie können im Vergleich zu herkömmlichen Heizungen eingespart werden. Zusätzlich werden die CO₂-Emissionen glatt halbiert. Bei der Brennstoffzellenheizung handelt es sich um ein System, das etwas anders funktioniert als der klassische Gas- oder Ölheizkessel. Mit ihr kann man gleichzeitig Wärme und Strom sehr effizient aus Erdgas erzeugen. Denn in der Brennstoffzelle werden Wärme und Strom mittels der sogenannten kalten Verbrennung erzeugt. Dieser elektrochemische Prozess ist besonders effizient und, anders als die landläufige Meinung vermuten mag, bereits seit über 180 Jahren bekannt.

Wer das Prinzip der Brennstoffzelle als Heizung nutzen möchte, sollte vor dem Kauf einige Punkte beachten:

  • ein Gasanschluss muss vorhanden sein,
  • eine zentrale Heizungsanlage (Warmwasser und Raumwärme) muss im Haus bestehen oder zumindest in Planung sein,
  • ein Wärmespeicher ist in das System zu integrieren,
  • eine Zusatzheizung sollte installiert werden.

Brennstoffzellenheizungen werden aufgrund ihrer Klimafreundlichkeit gefördert. Über diese Förderungen werden sie erst finanziell für die meisten privaten Endanwender interessant. Kalkuliert man Kosten von rund 20.000 Euro, auf diesem Niveau liegt ein typisches Brennstoffzellenheizgerät, lassen sich in Kombination verschiedener Förderprogramme rund 10.000 Euro Fördermittel beantragen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ATM Herbert Marks GmbH

27. Januar 2021

10 Wohnungen in Malmsheim

Im schönen 6.000 Einwohner-Dorf Malmsheim (Ortsteil von Renningen) plant unser Kunde ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten. Die Wohnungen sollen über eine Wärmepumpe mit Gaskessel versorgt werden.

Wir freuen uns auf die neue Herausforderung.

4. Dezember 2020

Was steckt hinter dem neuen Gebäudeenergie Gesetz (GEG)

haben Sie auch schon am Rande von dem neuen GEG gehört? Das Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft und löste damit die Energieeinsparverordnung (EnEV)und das Erneuerbare Energien

Gesetz (EEWärmeG) ab. Wir möchten Ihnen in den folgenden Zeilen einen kurzen Einblick in das neue GEG geben.

Was ist neu? Die wichtigsten Eckpunkte des GEG im Überblick:

  • Bürokratieabbau: Das GEG dient der Vereinheitlichung und Zusammenführung verschiedener Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien.
  • Vereinfachung: Durch das neue Nachweisverfahren, werden Bauherren und Planer für alle Anforderungen stark entlastet. Künftig sind keine Berechnungen mit dem sogenannten Modellgebäudeverfahren mehr erforderlich.
  • Verbot neuer Ölheizungen: Ab dem Jahr 2026 gilt eine neue Regelung für den Einbau von Ölheizungen.
  • Gebäudenah erzeugter Strom: Bauherren, die Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, der gebäudenah z.B. mithilfe einer Photovoltaikanlage erzeugt werden, können dies besser anrechnen lassen. So lassen sich die energetischen Anforderungen an Neubauten mit wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen erfüllen.
  • Finanzielle Förderung: Neben der neu beschlossenen steuerlichen Förderung gibt es auch weiterhin Zuschüsse aus etablierten Programmen.

Für wen gilt das neue Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG betrifft private Wohngebäude als auch öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude, sowie alle künftigen Neubauten. Für Besitzer von Altbauten ist das neue Gesetz vor allem dann wichtig, wenn bauliche Veränderungen und Renovierungen geplant werden.

Quelle: https://www.swe.de/geg

18. November 2020

Neubau 7-Familienhaus in Kirchheim

In Kirchheim entsteht ein neues Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten. Das Gebäude soll über die Nahwärmeversorgung der Stadtwerke mittels Übergabestation versorgt werden. Die einzelnen Räume erhalten Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung.

Wir freuen uns auf die Planung und eine angenehme Zusammenarbeit mit allen Beteiligten!

30. Oktober 2020

Brandschutz Richtlinien MLAR

Bestimmt haben Sie sich auch schon des Öfteren mit dem komplexen Thema des Brandschutzes befasst.

Wir möchten Ihnen heute ein paar Einblicke in den Brandschutz geben und Sie hierfür ein wenig sensibilisieren.

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLARwurde erstmals 2005 von der Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder veröffentlicht. 2016 folgte die „Fassung 10.2.2015“ (Redaktionsstand 05.04.2016) mit einigen Ergänzungen und Korrekturen. Die MLAR definiert umfassend die spezifischen baurechtlichen Anforderungen bei der Abschottung von Leitungen. Auf den ersten Blick recht kompliziert, schlägt die MLAR im Rahmen ihrer Vorgaben auch einige „Erleichterungen“ für verschiedene Einzelleitungen und Leitungsdurchführungen vor, mit deren Einhaltung man viel Zeit und Geld sparen kann.

Wir wollen die Begrifflichkeit MLAR klären. MLAR bedeutet Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie oder auch Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen. Sie fragen sich bestimmt, was die Richtlinie aussagt bzw. wo diese genau gilt?

Die MLAR gilt für folgende Leitungsarten:
  • Elektrische Leitungen
  • Sanitärleitungen
  • Heizungsleitungen
  • Leitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten
  • Durchführung von Feuerlösch- und Sprinklerleitungen
  • Leitungen für nichtbrennbare Gase und Flüssigkeiten

Die MLAR gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Musterrichtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) zu beachten.

Quelle Bild: www.rockwool.de

7. Oktober 2020

Heiztipps für den Winter – schnell & einfach umgesetzt

Der Herbst ist schon da und bis zum Winter sind es nur noch ein paar Wochen. Wie jedes Jahr fragen sich viele von uns – wie und wo können wir Heizkosten einsparen. Wir möchten Ihnen heute ein paar Tipps für die kommende Wintersaison geben, wie Sie garantiert den ein oder anderen €uro einsparen können.

1. Selten genutzte Räume weniger heizen

Jedes Grad weniger spart rund 6 Prozent Energie. Bestimmte Räume, die selten genutzt werden sollten weniger geheizt werden. Empfehlenswerte Temperaturwerte: Wohnzimmer 20 – 21 °C, Küche und Schlafzimmer 18 °C und Flure 15 °C.

2. Temperatur in der Nacht absenken

Eine Stunde vor dem Schlafengehen kann die Temperatur der Heizkörper in den Wohnräumen langsam um fünf Grad gesenkt werden. Das spart bis zu 30 Prozent Heizkosten.

3. Heizkörper frei halten

Die Heizkörper sollten möglichst frei hängen, damit die Luft besser zirkulieren kann. Vermeiden Sie einen Hitzestau durch Gardinen oder zu nah herangerückte Möbel, sonst verbrauchen Sie bis zu 20 Prozent mehr Energie.

4. Heizung entlüften

Gluckert die Heizung, so enthält das Wasser, das den Heizkörper erwärmt, Luftblasen. Hier ist eine Entlüftung der Heizkörper angezeigt.

5. Fenster nicht kippen

Lassen Sie die Fenster im Winter nicht gekippt, sonst kühlt die ganze Wohnung, also auch die Wände, aus. Meist reichen 5 bis 10 Minuten Stoßlüften aus.

6. Rollläden abends schließen

Rollläden verstärken die isolierende Funktion der Fenster und sollten bei Dunkelheit geschlossen werden.

7. Heizanlage warten

Bereits eine geringe Rußablagerung und ein nicht optimal eingestellter Brenner verursachen Mehrkosten von rund fünf Prozent. Die Heizanlage sollte daher regelmäßig gewartet werden.

8. Heizung modernisieren

Durch die Modernisierung alter Kessel kann am meisten gespart werden, im Schnitt ca. 20-40 Prozent. Gerade in alten Häusern finden sich noch solche alten Energieverschwender. Eine Aufrüstung einer Heizungsanlage mit Brennwerttechnik nutzt zudem noch die Abwärme des Abgases. Diese Anlagen haben sich recht schnell wieder amortisiert, da hier ein enormes Einsparpotenzial liegt.

2. Oktober 2020

Wie sinnvoll ist eine Wasserenthärtungsanlage?

Ob eine Wasserenthärtungsanlage sinnvoll ist, sollte sich in erster Linie nach dem Kalkgehalt des Leitungswassers orientieren. Eine Wasserenthärtungsanlage sorgt für weiches Wasser und verhindert
Kalkablagerungen. Dabei gilt: Je härter das Wasser, desto höher das Risiko für Kalkausfällung. Natürlich stellen sich viele, auch berechtigt, oftmals die Frage ob eine solche Enthärtungsanlage schädlich sein kann. Auch enthärtetes Wasser enthält alle natürlichen Mineralien die wir brauchen. Nur das Magnesium und Kalzium wurde entzogen und Natrium wurde während des Enthärtungsprozesses hinzugefügt. Deshalb kann man in den meisten Fällen enthärtetes Wasser völlig gefahrlos trinken. Deshalb kann es sein, dass weiches Wasser nach der Wasserenthärtung etwas anders schmeckt als zuvor. Man kann es trotzdem unbedenklich trinken und es stellt keinerlei Gefahr für die Gesundheit dar.


Ein weiterer Entscheidungspunkt für die Anschaffung sind natürlich auch die Kosten. Einen konkreten Preis können wir natürlich nicht nennen. Jedoch können Sie ungefähr mit folgenden Kosten rechnen.
Anschaffungspreis für eine Hausanlage 1.000 bis 2.000 € je nach Anlagenmodell und Ausführung als Einzel- oder Doppelkammeranlage. Salzverbrauch (bei vielen Geräten gering, kann aber auch höher
liegen) je nach Härtegrad, monatlich etwa 5 bis 10 EUR.


Zuletzt wollen wir noch die Frage klären, ab wann wird eine Wasserenthärtungsanlage empfohlen und ab wann ist sie Pflicht. Die Werte richten sich nach dem °dH was „Grad deutscher Härte“ bedeutet. Bei
weniger als 8,4°dH wird keine Enthärtungsanlage empfohlen, bei einer Wasserhärte von 8,4 bis 14°dH wird bei einer Wassertemperatur von mehr als 60°C eine Enthärtungsanlage empfohlen. Ab 14°dH wird generell eine Wasserenthärtungsanlage in Rücksprache mit einem Fachberater empfohlen.

Quelle: DIN 1988-200